Wir schaffen Klarheit bei Immobilienwerten
 

Finanzamt

Soll eine Immobilie in das Betriebsvermögen aufgenommen oder herausgenommen werden oder müssen Sie Erbschaftssteuer zahlen ? Das Finanzamt ermittelt die Bemessung der Grunderwerbssteuer, Erbschafts- oder Schenkungssteuer nach standardisierten Verfahren.

Besonderheiten Ihres Grundstücks werden dabei nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt. Eine Besichtigung der Immobilie findet in aller Regel nicht statt. Sie können aber einen ggf. niedrigeren Wert (nach § 198 BewG) mit einem Verkehrswertgutachten nachweisen und dadurch ungerechtfertigte Steuerzahlungen vermeiden.


Sie erreichen uns unter:

Wolfgang Zoller

Telefon: 0761 - 48819371

oder über unser Kontaktformular:





 

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